Zahlreiche Schadensfälle haben aufgezeigt, dass von ehemaligen Industrie- und Gewerbestandorten sowie aufgelassenen Deponien erhebliche Gefahren für die Schutzgüter Wasser, Boden und Luft ausgehen können, die die Gesundheit von Mensch und Umwelt beeinträchtigen.

Um Risiken für die menschliche Gesundheit und die Umwelt hintanzuhalten werden in Österreich Altablagerungen und Altstandorte erfasst. Nach einer Erstabschätzung durch das Umweltbundesamt werden die Altlablagerungen und Altstandorte, für die eine erhebliche Kontamination oder ein erhebliches Risiko zu erwarten ist, im Altlasten-GIS des Altlastenportals veröffentlicht. Ist keine erhebliche Kontamination oder kein erhebliches Risiko zu erwarten oder eine Erstabschätzung noch nicht möglich verbleibt die jeweilige Fläche in der (nicht öffentlichen) Datenbank für Altablagerungen und Altstandorte des Umweltbundesamtes.

Zeigt sich anhand von Untersuchungen (private oder gem. §§13 Abs.3, 14 Abs.2 Altlastensanierungsgesetz) für einen Standort, dass keine erhebliche Kontamination und kein erhebliches Risiko gegeben sind, wird das Polygon der Fläche (soweit nicht bereits öffentlich, s.o.) und zusätzlich das Ergebnis der Beurteilung veröffentlicht. Wird auf Grundlage von Untersuchungen für eine Fläche eine erhebliche Kontamination oder ein erhebliches Risiko bestätigt oder festgestellt, erfolgt eine Ausweisung der Fläche in der Altlastenatlas-Verordnung als Altlast und es müssen Altlastenmaßnahmen an dieser gesetzt werden.

Weiterführende Informationen zum Vollzug des Altlastensanierungsgesetzes, zu allen ausgewiesenen Altlasten, zur Finanzierung von Sanierungen und Statistiken finden sich im Altlastenportal, welches gemeinsam von Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) und dem Umweltbundesamt betrieben wird.

Altlasten in Österreich