- Vornutzung(sfolgen):
Abzuklären ist, ob durch die Vornutzung eine Verunreinigung des Boden, des Grundwassers, etc. stattgefunden hat. - Vorgegebene Standortbedingungen:
Hinsichtlich der Lage, der Größe, der Infrastruktur, der Bebauung, der Flächenwidmung, des Umfeldes, u. a. sind Einschränkungen möglich/gegeben. - Finanzierung/Wertermittlung der Liegenschaft:
Etwaige Sanierungskosten sind beim Finanzierungsplan, Kauf, etc. zu beachten. - Haftung bei Kontaminationen:
Sind Kontaminationen bekannt? Ist ein Verursacher bekannt? Ist dieser noch „greifbar“? Haftet der Grundeigentümer? Besteht ein Hypothekarrisiko? Etc. Zahlreiche Fragen zur Haftung sind im Vorfeld abzuklären. - Negatives Image:
Aufgrund des möglicherweise schlechten Images der Vornutzung bzw. des brach Liegens ist auf eine Verbesserung des Images durch den Nachnutzer zu achten. - Stadtentwicklungskonzepte:
Es ist zu beachten, ob die geplante Nutzung mit dem Stadtentwicklungskonzept in Einklang steht. - Langfristige Nutzungseinschränkungen:
Es ist zu beachten, ob durch die Vornutzungen Nutzungsbeschränkungen erforderlich/gegeben sind (z. B. Verbot, Keller auszuheben, etc.). - Zeitkomponente:
Durch eventuell vorhandene Kontaminationen oder Umbauten ist zusätzlicher Zeitaufwand nicht auszuschließen. - Kommunikation:
Durch die oft große Anzahl Betroffener kann es bei unzureichender Kommunikation zu institutionellen Hindernissen kommen. - Genehmigungsfähigkeit:
Aufgrund spezieller Rahmenbedingungen kann es zu Einschränkungen der Genehmigungsfähigkeit von Projekten kommen.
Was ist dabei zu beachten?